Bestattungshaus Hilmers - Stolle
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Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist ein Prozess, bei dem der Verstorbene in einem Sarg ins Krematorium gebracht wird, um anschließend eingeäschert zu werden. Die Asche wird dann zumeist in einer Urne beigesetzt.
Die Gründe für die Entscheidung zur Einäscherung und die Art der Urnenbeisetzung sind so vielfältig wie die individuellen Wünsche jedes Einzelnen von uns. Wenn es eine Willenserklärung des Verstorbenen gibt oder alle engsten Angehörigen sich einig sind, kann die Feuerbestattung vorgenommen werden. In diesem Prozess stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Sensibilität zur Seite.
Ablauf der Feuerbestattung
Der Prozess beginnt mit dem Verstorbenen, der in einem Sarg liegt. Wie bereits erwähnt, gilt in Deutschland die Sargpflicht, was bedeutet, dass der Verstorbene vor der Einäscherung in einem Sarg liegen muss.
Am Sarg wird eine Ofenmarke (Schamottstein) angebracht. Diese dient dazu, die Asche nach der Einäscherung eindeutig zu identifizieren. Die Kennzeichnung wird später zusammen mit der Asche in die Aschekapsel gelegt.
Im Krematorium erfolgt eine zweite Leichenschau. Dies dient der Identifikation des Verstorbenen und der Bestätigung der Todesursache. Diese Schritte sind wichtig, da nach der Einäscherung keine Möglichkeit mehr besteht, den Leichnam zu untersuchen.
Entfernung von Hilfsmitteln: Vor der eigentlichen Kremation werden medizinische oder technische Hilfsmittel, wie z.B. Herzschrittmacher, entfernt, da diese nicht verbrannt werden können.
Nachdem alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, erfolgt die eigentliche Kremation. Der Sarg mit dem Verstorbenen wird in einen speziellen Ofen gefahren, wo die Einäscherung bei sehr hohen Temperaturen durchgeführt wird. Dieser Prozess dauert einige Stunden, und am Ende bleibt nur noch die Asche des Verstorbenen übrig.
Die Asche wird nach der Kremation gesammelt und in eine Aschekapsel gefüllt. Diese Aschekapsel wird zusammen mit der zuvor angebrachten Ofenmarke als Identifikationsmerkmal aufbewahrt.
In Deutschland schreibt die Beisetzungspflicht vor, dass die Urne mit der Asche des Verstorbenen in einem Grab auf einem Friedhof oder auf See beigesetzt werden muss. Die Art der Beisetzung (Erdbestattung, Urnenwand, Seebestattung, etc.) kann variieren und hängt von den individuellen Wünschen des Verstorbenen oder seiner Familie ab.
Oft findet vor oder nach der Beisetzung eine Gedenkfeier statt, bei der Familie und Freunde Abschied nehmen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Abläufe und Bestimmungen in Bezug auf Feuerbestattungen in Deutschland von Bundesland zu Bundesland und von Krematorium zu Krematorium variieren können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren und gegebenenfalls mit einem Bestattungsunternehmen oder dem Krematorium in Kontakt zu treten, um die spezifischen Details zu klären und individuellen Wünschen nachzukommen.